Kosten

Die erbrachten ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten diese Kosten nicht. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen meist die Kosten. Zu Ihrer Sicherheit ist es empfehlenswert, dies im Vorfeld zu klären. Die entstehenden Kosten sind in jedem Fall in voller Höhe zu begleichen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die am häufigsten verwendeten GOÄ-Ziffern:

Die Euro-Beträge ergeben sich jeweils aus dem 2,3-fachen Satz, der ein Mittelwert ist.

*: Die Ziffern 30 und 31 werden analog benutzt und dafür mit dem Zusatz“ „A versehen. Dies sind Leistungen, die nicht in der GOÄ enthalten sind und zu nach Art, Kosten und Zeitaufwand vergleichbaren Gebührenpositionen der GOÄ abgerechnet werden.